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Zahlungsbedingungen
Leistungs- und
Zahlungsbedingungen:
- Die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen werden durch die Inanspruchnahme bzw. Reservierung von
Leistungen anerkannt und sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Sie gelten in
ihrer jeweils aktuellen Form (veröffentlicht im Internet auf www.euraf.de/agbs.htm),
und zwar auch für alle Folgeaufträge, selbst wenn sie
nicht jedesmal besonders vereinbart werden.
- Vertragsgegenstand sind
ausschließlich künstlerische Leistungen bzw. deren Bereithaltung zu
bestimmten Zeitpunkten. Mit der Bereithaltung ist die Leistung erbracht, auch
wenn sie vom Auftraggeber nicht abgenommen werden sollte (z. B. bei
Nichterscheinen). Der Auftragnehmer kann Arbeiten delegieren. Eine Verwahrung
oder Archivierung jeglicher Art von Gegenständen, Aufzeichnungen, Daten etc.
ist nicht Vertragsgegenstand und der Auftragnehmer übernimmt keinerlei
Haftung für evtl. Schäden oder Verluste, insbesondere auch nicht aufgrund
etwaiger Verluste, Beschädigungen oder Crashs von eigenen oder fremden Bild-,
Ton- oder Datenträgern.
- Der Produktionstag besteht aus
mindestens 8 Stunden. Bei mehr als 10 Stunden werden die Extrastunden
berechnet. Der Produktionstag beginnt mit der vom Auftragnehmer festzulegenden
Uhrzeit, auch wenn der Auftraggeber bzw. Künstler etc. verspätet oder nicht
erscheinen sollte. Im Falle einer mehr als einstündigen Verspätung ohne
rechtzeitige Benachrichtigung kann der Auftragnehmer die Bereithaltung seiner
Leistung abbrechen, ohne daß dies die Bezahlungspflicht des Auftraggebers
berührt. Bei stundenweisem Arbeiten wird jede angefangene Stunde als kleinste
Arbeitseinheit berechnet.
- Extrastunden, Vor-, Zwischen-
und Nacharbeiten sind Auftragsbestandteil, sofern nicht bei der Buchung
ausdrücklich ausgeschlossen. Sie werden je angefangene Stunde mit 1/8 des
Normalbuchungs-Preises berechnet bzw. mit bezahlten Produktionstagen
verrechnet. Soweit nicht
ein anderer Preis schriftlich vereinbart und
vollständig vor Produktionsbeginn bezahlt ist, gilt grundsätzlich der
Normalbuchungs-Preis.
- Materialkosten,
Fremdleistungen, Auslagen etc. werden extra berechnet bzw. verrechnet.
- Der Auftraggeber kann Normal-
und Reserve-Buchungen gegen Erhebung einer Stornogebühr stornieren.
Diese beträgt: bei Normalbuchungen: 20% bis 3 Monate vor
Produktionsbeginn, 50% bis 6 Wochen vor Produktionsbeginn, 80% bis 2 Wochen
vor Produktionsbeginn, 100% danach; bei Reservebuchungen: 50% durchgehend.
Stornierungen müssen bis zum
maßgeblichen Termin schriftlich beim Auftragnehmer eingegangen sein. Der
Auftraggeber erklärt, daß Fax- bzw. Emailmitteilungen rechtsverbindlich
sind.
- Umbuchungen durch den
Auftragnehmer können bis zu 10 Wochen im voraus aus organisatorischen
Gründen erfolgen; danach nur infolge von nicht dem Einfluß des
Auftragnehmers unterliegenden Ereignissen oder bei kurzfristigen
Verpflichtungen des Auftragnehmers zu Live- oder TV-Auftritten.
- Zahlungsbedingungen: 50% bei
Buchung, 50% bis Produktionsbeginn netto Kasse oder bis 2 Wochen vor
Produktionsbeginn 2% Skonto. Bei Standby-Buchungen: 100% bei Buchung. Alle
Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Ein etwaiger Zahlungsverzug
gilt als Stornierung. Da
wir kein Inkasso- und kein Kreditinstitut sind, arbeiten wir ausschließlich
gegen Vorkasse. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahme!
Bei Überweisungen ist die Überweisungsbestätigung der Bank etc. rechtzeitig
vorzulegen. Ohne Nachweis vollständiger Zahlung kein Produktionsbeginn. Im
Falle etwaigen Zahlungsrückstands werden die folgenden Gebühren in Rechnung
gestellt (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer): a) Bearbeitungsgebühr einmalig
50 EUR; b) Eingangsrecherchegebühr 10 EUR pro Tag bis einschließlich Tag des
restlosen Zahlungseingangs.
Zahlungseingänge werden zunächst auf Netto-Gebühren, -Kosten, -Zinsen etc.,
dann auf den Netto-Rechnungsgrundbetrag und zuletzt auf die Mehrwertsteuer
angerechnet. Auf Nettobeträge angerechnete Teilzahlungen enthalten somit
keine ausgewiesene Mehrwertsteuer.
- Der Auftraggeber ist dafür
verantwortlich, daß er und alle von ihm eingebrachten Personen auf die
räumlichen Bedingungen Rücksicht nehmen. Das Studio befindet sich in einem
privaten Wohnhaus. Insbesondere sind zu unterlassen: a) übermäßiger Lärm,
besonders abends und im Treppenhaus, b) Rauchen in den nicht dafür
vorgesehenen Räumen, c) übermäßiger Alkoholkonsum sowie Konsum jeglicher
harter Drogen. Des weiteren ist die Lautstärke zu den üblichen Ruhezeiten,
insbesondere nach 22 Uhr, auf ein in einem Wohnhaus übliches Maß zu
beschränken. Bei Nichtbeachtung erfolgt sofortiger Produktionsabbruch bei
vollem Weiterbestehen der Verpflichtungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber
haftet für jegliche von ihm eingebrachten Personen und deren Verhalten,
erstattet jegliche dem Auftragnehmer ohne dessen eigenes Verschulden im
Zusammenhang mit der Zusammenarbeit entstehende Schäden und/oder Verluste und
stellt den Auftragnehmer von jeglichen, insbesondere auch urheberrechtlichen
Forderungen Dritter frei.
- Produktionen, welche
rassistische, faschistische, menschenverachtende oder gewaltpropagierende
Texte beinhalten, lehnen wir strikt ab. In
einem solchen Fall erfolgt, falls keine Modifikation erreicht wird, ein
Ausschluß der entsprechenden Titel von der Produktion oder Produktionsabbruch
ohne Rückerstattung.
- Bei evtl. Ausfällen, die vom
Auftragnehmer zu vertreten sind, erhält der Auftraggeber wahlweise eine
Ersatzbuchung, Gutschrift oder Rückzahlung. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.
- Mehrere Auftraggeber haften
gesamtschuldnerisch. Vertreter des Auftraggebers haften selbstschuldnerisch
und erklären mit Auftragserteilung ausdrücklich ihre Vertretungsbefugnis.
Dies gilt auch für Vertreter der Vertreter. Zur Sicherheit tritt der Auftraggeber alle Verwertungs- und Verlagsrechte an
den Aufnahmen und den aufgenommenen Titeln an den Auftragnehmer ab. Sollte
länger als ein Jahr keine Nachricht vom Auftraggeber bezüglich einer
Veröffentlichung vorliegen, so ist der
Auftragnehmer (außer im Falle ausdrücklich nicht zur Veröffentlichung
bestimmter Aufnahmen) berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich selbständig um eine
Veröffentlichung der Aufnahmen zu bemühen. Jegliche erstellten oder
bearbeiteten Aufnahmen, Aufzeichnungen, Ton- und Datenträger bleiben, auch
wenn sie an den Auftragnehmer oder Dritte übergeben wurden, mit allen darauf
liegenden Rechten, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- und
Verwertungsrechten, Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen und
endgültigen Erfüllung und Abwicklung sämtlicher Verbindlichkeiten des
Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, auch aus anderweitigen Aufträgen
und sonstigen Rechtsverhältnissen. Dies gilt auch für Co-Produktionen, wobei
der Co-Produzent an Stelle des Auftraggebers rückt. Der Eigentumsvorbehalt
ist auf jegliche Käufer, Verwerter etc. zu übertragen; der Auftraggeber
tritt schon jetzt unwiderruflich jegliche Kaufpreise, Lizenzen,
Lizenzvorschüsse und sonstige bestehenden und künftig entstehenden Erlöse
von und Forderungen an Dritte in Höhe aller Forderungen des Auftragnehmers an
den Auftraggeber an letzteren ab. Jegliche Einziehung abgetretener Forderungen
von Dritten erfolgt treuhänderisch für den Auftragnehmer. In jedem Falle behält
der Auftragnehmer das Recht, Aufnahmen nichtöffentlich oder öffentlich zu
Forschungs-, Lehr- und Referenzzwecken zu nutzen.
- Der Auftraggeber übersendet
dem Auftragnehmer von veröffentlichten Aufnahmen kostenfrei eine angemessene
Anzahl Belegexemplare (i.d.R. 5 Stück). Diese sind nicht zum Verkauf
bestimmt.
- Für etwaige Nebenabsprachen
ist Schriftform zwingend vereinbart. Etwaige Vorkalkulationen sind
unverbindlich. Angebote sind freibleibend bis zur endgültigen
Buchungsbestätigung und vollständigem Zahlungseingang. Eine evtl. Annahme
von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs Statt.
- Im Falle einer etwaigen
Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine entsprechende
wirksame zu ersetzen. Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart, soweit dessen
Vereinbarung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Es kommt deutsches Recht zur
Anwendung.
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